Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gassiservice
Vertragspartner
Der Vertrag wird zwischen Nadja´s Hundeschule & Gassiservice (im Folgenden Gassiservice) und dem Besitzer des Hundes (im Folgenden Hundehalter oder Auftraggeber) geschlossen.
Voraussetzungen
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.
- Der Hund ist vollständig geimpft (der Impfpass muss auf Nachfrage vorgelegt werden).
- Der Hundehalter verpflichtet sich, den Gassiservice über ansteckende Krankheiten unverzüglich zu informieren.
- Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung vorliegt.
- Der Hundehalter informiert umfänglich über den Trainingsstand des Hundes.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund keine auf Menschen oder andere Hunde gerichtete Aggressionen zeigt. Kommt es durch verschwiegene Aggression zu einer Beschädigung, so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigung am Gassiservice, Verdienstausfälle und alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung stehen.
- Der Hundehalter ist verpflichtet, dem Gassiservice die korrekte Sicherung (Halsband, Geschirr, Leine, Maulkorb) des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält der Gassiservice sich das Recht vor, den Hund nicht auszuführen. Für das Führen an der Schleppleine muss der Hund ein gut sitzendes Geschirr tragen. Erziehungshilfen wie Stromhalsbänder, Endloswürgehalsbänder und Stachelhalsbänder sind nicht zulässig.
Leistungserbringung
- Die zu erbringenden Leistungen werden im Gassiservice Vertag festgelegt.
- Der zu betreuende Hund wird am vereinbarten Ort abgeholt und zum vereinbarten Ort zurückgebracht.
- Die Abholung im Umkreis von 5 km rund um Kempen-St. Hubert ist im Preis kalkuliert. Weiter entfernte Abholungen erfolgen nach Absprache und werden mit einem Aufpreis von 0,50€/km berechnet.
- Der Gassiservice ist verpflichtet, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu betreuen, zu transportieren und das Tierschutzgesetz zu beachten.
- Der Gassiservice umfasst folgende Leistungen:
- Abholen und Zurückbringen des Hundes
- ggf. anziehen des Hundes
- Transport des Hundes
- Spaziergang zum lösen, mit Umwelterkundung, Beschäftigungen und Trainingseinheiten (Fahrradfahren, Joggen oder ähnliche Auslastungen werden nicht angeboten)
- ggf. das Abtrocknen des Hundes
- Auffüllen des Wassernapfes und ggf. füttern des Hundes. Die dafür nötigen Utensilien und Futter werden vom Hundehalter bereitgestellt.
- Es werden keine Termine reserviert oder blockiert.
Zahlungen & Preisanpassungen
- Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Leistungsbeschreibung genannten Preise.
- Preiserhöhungen werden zwei Wochen im Voraus angekündigt.
- Preiserhöhungen beziehen sich auch auf laufende Verträge.
- Das Zahlung für die Leistungserbringung wird vom Hundehalter innerhalb von 7 nach Erhalt der Rechnung geleistet.
- Es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz der nicht betreuten Tage.
- Urlaub des Gassiservices werden dem Hundehalter 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.
- Absagen/Ausfälle seitens des Gassi-Service berechtigen den Hundehalter nicht dazu, den Preis zu mindern.
Kündigung und Widerruf
- Für Kündigungen gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigung ist in Schriftform an die Adresse des Gassiservice zu schicken.
- Widerrufsfrist: Der Hundehalter hat das Recht, seinen abgeschlossenen Vertrag innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen.
Der Widerruf erfolgt in Textform an die Adresse des Gassiservice.
Sonderkündigungsrecht
- Im Falle eines Vorfalls, wie z. B. eines Beißvorfalls, behält sich der Gassiservice das Recht vor, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist muss dabei nicht eingehalten werden.
- Im Falle des Todes des Hundes ist der Halter berechtigt, fristlos zu kündigen.
- Ein Sonderkündigungsrecht gilt nicht in den folgenden Fällen:
- Umzug des Auftraggebers
- Änderung der finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers
- Die Abgabe/Verkauf des Hundes
- Sollte der Gassiservice feststellen, dass eine problemfreie Betreuung des Hundes nicht möglich ist, behält er sich vor, die Betreuung fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist muss dabei nicht eingehalten werden.
Witterung
- Der Gassi-Service findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Sind die Wetterbedingungen allerdings unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder müssen ausfallen. - Bei folgenden Wetterbedingungen behält sich der Gassiservice das Recht vor, die Spaziergänge zu verkürzen oder, wenn die Straßenlage es zum Beispiel nicht zulässt abzusagen:
- vereiste Straßen
- starker Schneefall
- übermäßige Hitze oder Kälte
- Sturm
- starkes Gewitter
- starker Platzregen
- Hochwasser
- starker Hagel
- Machen es die Straßenverhältnisse unmöglich, muss der Termin abgesagt werden.
- Diese Eventualitäten sind in den Preisen mit einkalkuliert.
- Der Hundehalter wird so früh wie möglich darüber informiert.
Haftungsausschluss
- Während der Betreuung durch den Gassiservice bleibt der Eigentümer Tierhalter des Hundes im Sinne §833 BGB.
- Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das bezieht sich auf:
- Für Schäden, die der Hund bei anderen Hunden oder Menschen anrichtet, haftet der Hundehalter.
- Richtet der Hund beim Gassiservice Schäden an (zerbissene Autoteile, Kleidung, Leinen) so haftet hierfür der Halter.
- Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er beim Gassiservice anrichtet, in voller Höhe aufkommt. Sollte der Gassiservice so ernsthaft verletzt werden, dass der Gassiservice Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf.
- Der Gassiservice haftet nicht für Spielzeug, Leinen, Geschirre oder anderweitige Führhilfen.
- Für Schäden und Krankheiten, die der Hund während der vereinbarten Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Gassiservice keine Haftung.
- Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Weglaufen, Verletzungen und sogar Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter.
Betreuungszeiten
- Der Gassiservice bietet seine Leistungen von montags bis freitags an.
- An den Wochenenden und an Feiertagen findet kein Gassiservice statt.
Versicherungen
- Der Gassi-Service versichert, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
- Der Gassi-Service versichert, dass er über eine Schlüsselversicherung verfügt.
Absagen oder Verspätung durch den Gassiservice
- Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn ein Notfall eintritt (ein Hund muss Beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn der Gassiservice zum Beispiel im Stau steht.
- In diesen Fällen werden die Absagen oder Verspätungen nachgeholt, nach Möglichkeit sofort. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart.
- Es gibt keine Vertretung aufgrund von Urlaub oder Krankheit des Gassiservice.
- Der Hundehalter wird über Absagen oder Verspätungen so früh wie möglich informiert.
Absagen oder Verspätung durch den Hundehalter
- Absagen durch den Hundehalter müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei zu später Absage wird der Betreuungstermin voll berechnet.
- Verspätungen des Hundehalters zu vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zur Minderung der Vergütung, noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit.
- Sollte es dem Gassiservice durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Krankheiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, wenn der Hund trotzdem am Gassiservice teilnehmen kann.
- Fehl- und Ausfalltage des Hundehalters werden nicht erstattet/gutgeschrieben oder ersetzt.
Tierarzt
- Der Hundehalter willigt ein, dass der Gassiservice eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, etc.) im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung durchführen lassen kann.
- In Notfällen wird der nächstgelegene Tierarzt/Tierklinik aufgesucht.
- Die entstehenden Kosten werden durch den Hundehalter getragen.
Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Klauseln dieser AGB's ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch einen solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Schlussbestimmung
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von Nadja´s Hundeschule und Gassiservice gelesen, verstanden und anerkannt zu haben.
- Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen.
Hundetraining
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote von Nadja´s Hundeschule & Gassiservice, insbesondere für Hundetraining und Verhaltensberatung.
Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einem Training, einer Beratung oder einer Veranstaltung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen und ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB an.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle Hunde, die über einen ausreichenden Impfschutz verfügen und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache teilnehmen. Der Hundehalter haftet für die Einhaltung dieser Voraussetzungen.
Haftung
Die Teilnahme an Trainingseinheiten und Beratungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hundehalter haftet für alle durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden. Nadja´s Hundeschule & Gassiservice übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für Trainingseinheiten und Beratungen sind vorab oder spätestens am Tag der Leistungserbringung zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist nur möglich, wenn die Absage durch die Hundeschule erfolgt.
Terminabsagen und Stornierung
Terminabsagen seitens des Kunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Andernfalls wird die Gebühr für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.
Ausschluss vom Training
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen, wenn diese gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen oder ihr Verhalten den Ablauf erheblich stört.
Datenschutz
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der vertraglichen Leistungen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
